Aktuell haben wir für Sie Montag, Dienstag und Mittwoch nun schon ab 07:30 geöffnet.
Termine können ab sofort gebucht werden.
Folgende Personengruppen haben seit dem 25.11.2022 einen Anspruch auf kostenlose Bürgertestung nach § 4a:
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und – Pflegende Angehörige
- Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Achtung ab Sa. 26.11.2022 00:00 Uhr in Rheinland-Pfalz nicht mehr nötig, also kein kostenloser Schnelltest möglich.)
Einen 10€ Bürgertest erhalten alle nicht oben genannten Personengruppen.
Den Test können Sie ausschließlich vorab bezahlen.
Eine Bar-Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Zahlungsmöglichkeiten bei der online Terminbuchung:
- PayPal
- Lastschrift
- Kreditkarte
- SOFORT
Für die Transaktion ist KEIN PayPal Konto nötig.
Wer erhält einen kostenlosem PCR Test?
Personengruppen mit:
– einem positiven Selbsttest
– einem positiven Ergebnis aus einem Schnelltestzentrum
– einem positiven Schnelltest in unserem Testzentrum